Was tun bei Falschparkern? Wir klären auf!

18.03.2018

Da wir immer wieder Anrufe von Leuten bekommen, die Falschparker melden – und diese Abschleppen lassen wollen, möchten wir in diesem Blogbeitrag ein paar immer wiederkehrende Fragen beantworten. Zunächst gilt es, zwischen zwei unterschiedlichen Fällen zu unterscheiden: Steht das Auto auf öffentlichem oder auf privatem Boden? Wir klären in folgendem über beide Situationen auf.

1) Das Auto steht auf öffentlichem Boden

Sollte ein Auto auf öffentlichem Boden stehen, so ist es Sache des Ordnungsamts oder der Polizei, sich darum zu kümmern. Weder eine Privatperson, noch ein Abschleppdienst dürfen in diesem Fall „auf eigene Faust“ handeln, das heißt, das Fahrzeug selbst abschleppen lassen. Dies bedeutet leider auch: Selbst wenn eine private Einfahrt zugeparkt wurde, das Auto aber auf der Straße oder dem Bürgersteig und somit auf öffentlichem Grund steht, muss das Ordnungsamt verständigt werden. Die Zuständigen dort können dann einen für die Behörden zuständigen Abschlepper einberufen, der den besagten Wagen abschleppt. Natürlich steht es Ihnen frei, es dem Ordnungsamt leichter zu machen und Falschparker zu melden.

Die Stadt Köln hat dafür beispielsweise einen Service eingerichtet:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden

2) Das Auto steht auf privatem Boden

Sollte das Auto auf einem privaten Grundstück stehen, so ist es dem Inhaber des Grundstücks oder dem Anwohner gestattet, der nachweislich berechtigter Nutzer des Parkplatzes ist, einen Abschleppwagen zu rufen. Wichtig und in jedem Fall zu beachten ist jedoch, dass die meisten Abschlepper sichergehen möchten, dass sie für ihre Dienstleistung bezahlt werden und nur bei Zusicherung einer direkten Bezahlung vor Ort überhaupt losfahren. Dies hat zur Folge, dass der Melder des Falschparkers in Vorkasse gehen muss. Das Geld können sich die Betroffenen dann vom Falschparker zurückholen. Sollte der Falschparker sich weigern, kann es eingeklagt werden, denn die Rechtslage ist hier eindeutig.

Wir haben derzeit nur in Berlin und in Hamburg Abschlepper, die selbst in Vorkasse gehen. Sie benutzen eine Abtretungserklärung, welche der Anwohner unterzeichnet. Dadurch kann der Abschlepper die Rechte des Anwohners (Recht auf Räumung der eigenen Fläche) nutzen und das Geld vom Falschparker selbst einfordern. In diesem Fall muss also der Melder nicht in Vorleistung gehen. Der Abschlepper nimmt das Auto mit auf seinen Hof und der Kunde bekommt es nur gegen Bezahlung zurück.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Erklärung weiterhelfen konnten und wünschen allen eine gute Fahrt sowie sicheres (und legales!) Parken!

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link oder natürlich telefonisch/per Mail bei uns:
https://www.bussgeldkatalog.org/darf-abschleppdienst-auto-einbehalten/